Sicher. Sauber. Trocken.
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AGB 

1. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis kommt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung zustande. 

2. Zustand/Nutzung der Mietsache 
Die Vermieterin übergibt dem Mieter oder der Mieterin (nachstehend Mieter genannt) die im Vertrag erwähnte Lagerbox in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand. Der Mieter verpflichtet sich, die Lagerbox mit aller Sorgfalt zu gebrauchen, in gutem und sauberem Zustand zu halten und am Ende der Mietdauer gereinigt zurück zu geben. Er darf sie nur zum vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen. 

Der Mieter ist nicht berechtigt, ausserhalb der Lagerbox Gegenstände abzustellen oder zu lagern. 

Die Lagerbox dient zur Lagerung von persönlichen und kommerziellen Gegenständen. Es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die gemäss Vorschriften der Feuerpolizei als leicht brennbar, explosiv, selbstentzündlich oder feuergefährlich eingestuft werden oder die der Lagerbox bzw. der Liegenschaft, in welcher sich diese befindet, in anderer Weise Schaden zufügen können. Pflanzen, Lebensmittel, umweltschädigende und strahlende Substanzen, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände, tote oder lebende Tiere, Abfall aller Art, Gegenstände mit erhöhter Geruchsemission oder solche, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt und/oder dazu geeignet sind, Ungeziefer anzulocken, dürfen nicht eingelagert werden. Teppiche Matratzen, Wäsche etc. müssen vor Mietantritt gereinigt, mit Mottenschutz behandelt und luftdicht verpackt werden. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, welche  durch Nichtbeachten dieser Vorschrift entstehen. Der Vermieter hat das Recht, gemeinsam mit dem Mieter Kontrollen vorzunehmen, wenn dazu begründeter Anlass besteht. 

Beabsichtigt der Mieter, Maschinen oder schwere Möbelstücke in die Lagerbox einzubringen, hat er von der Vermieterin unter Angabe der mutmasslichen Flächenbelastung pro m2 vorgängig die schriftliche Zustimmung einzuholen. Er haftet für Schäden am Mietobjekt infolge Überlastung, falls keine solche schriftliche Zustimmung der Vermieterin vorliegt. Der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, störende Immissionen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch etc. zu vermeiden. 

3. Zutritt (Schlüssel/Zutrittskarte) 
Der Mieter hat (vorbehältlich Ziffer 5) das Recht, seine Lagerbox während den Öffnungszeiten zu betreten. Bei Onlinebuchung jedoch frühestens am ersten Arbeitstag nach Zahlungseingang und somit abhängig von der gewählten Zahlungsart (Kreditkarte/Rechnung). Als Arbeitstag gilt jeweils Montag – Freitag unter Berücksichtigung der allgemeinen Feiertage gem. Feiertagskalender Kanton Zürich. 

Ein separates Informationsblatt informiert über standortspezifische Besonderheiten. Macht der Mieter von der Möglichkeit der Selbstein- bzw. Auslagerung oder des zwischenzeitlichen Zutritts Gebrauch, so wird jegliche Haftung betreffend allfälliger Beschädigung des Lagerguts abgelehnt. 

In unseren Zügel-Shops erhalten gemäss Mietvertrag zutrittsberechtigte Personen gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises während den Büroöffnungszeiten Zutritt zur gemieteten Lagerbox. 

Dem Mieter kann, sofern gewünscht, für den uneingeschränkten Zutritt ein Schlüssel/eine Zutrittskarte abgegeben werden. In diesem Fall haftet der Mieter vollumfänglich für den Schlüssel/die Zutrittskarte und sämtliche, im Falle eines Verlustes entstehenden Kosten. 

4. Legitimation 
Die im Vertrag genannten weiteren Personen, die Zutrittsberechtigung zur Lagerbox haben, gelten als Vertreter des Mieters und erhalten Zutritt zur Lagerbox des Mieters, sofern sie sich entsprechend ausgewiesen und den Zugang in der Lagerkarte quittiert haben. Der Mieter kann Zutrittsberechtigte streichen oder neue ernennen. Dies muss schriftlich erfolgen. 

5. Verzug 
Gerät der Mieter mit Zahlung des Mietzinses in Verzug, so gilt Art. 257d OR. Die Vermieterin hat das Recht, einen ortsüblichen Verzugszins zusammen mit einer Mahngebühr zu erheben. 

Befindet sich der Mieter mit der Begleichung fälliger Forderungen (Mietzins, allfällige Transportkosten) im Verzug, hat die Vermieterin das Recht, ihm den alleinigen Zutritt zur Lagerbox  sowie das Entfernen von Gegenständen zu verweigern, bis sämtliche Ausstände bezahlt sind. 

6. Faustpfandbestellung 
Die Vermieterin hat an allen Gegenständen, welche der Mieter in die Lagerbox einbringt, ein Pfandrecht für sämtliche Forderungen der Vermieterin aus dem vorliegenden Mietvertrag, mit denen sich der Mieter im Verzug befindet. Die Vermieterin ist nach ihrer Wahl zur freihändigen oder zwangsrechtlichen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Mieter mit seinen vertraglichen Leistungen mehr als einen Monat im Verzug ist. Weist das Lagergut keinen materiellen Wert auf, ist die Vermieterin berechtigt, die eingebrachten Güter zu entsorgen.  

7.  Haftung 
Die Vermieterin lehnt – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – jede Haftung für Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl ab und verweist auf die im Bedarfsfalle abzuschliessenden Versicherungen. 

8. Untermiete 
Die Abtretung des Mietvertrages ist nicht gestattet. Die Untermiete ist ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin untersagt. 

9. Fahrzeuge 
Im Verkehr mit dem Mietobjekt dürfen Fahrzeuge des Mieters, seiner Angehörigen oder Vertreter nur auf den  zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Benutzung der Laderampe muss auf die kürzest mögliche Zeit beschränkt werden. Parkieren im Rampenbereich ist nur zum Ein- und Auslad gestattet.  Der Mieter muss für Ein- und Auslad genügend Personal einsetzen, damit die Laderampe so kurz wie möglich blockiert wird. 

10. Adressangabe 
Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin bei Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel sofort schriftlich seine neue Adresse mitzuteilen. Sämtliche Umtriebe aus Missachtung dieser Pflicht gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Solange der Domizilwechsel nicht angezeigt ist, ist die Vermieterin berechtigt, die Korrespondenz an die letztgenannte Adresse des Mieters zu senden. 

11. Mietzinsanpassung 
Die Vermieterin ist berechtigt, die Lagerboxmiete unter Einhaltung einer einmonatigen Voranzeigepflicht der Teuerung anzupassen. 

12. Rückgabe der Mietsache
a) Ordentliche Kündigung
Das unbefristete Mietverhältnis kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

b) Ausserordentliche Kündigung 
Die Vermieterin kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, erhebliche Belästigung der Vermieterin oder anderer Mieter, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte etc.). 

Auf Ende der Mietdauer ist die Lagerbox in gutem Zustand, vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt, bis spätestens am ersten Arbeitstag nach Beendigung des Mietverhältnisses bis 12.00 Uhr der Vermieterin zurück zu geben. Bei Auszug gilt die Lagerbox als einwandfrei zurück gegeben wenn nicht innert 2 Arbeitstagen durch die Vermieterin Mängelrüge erhoben wird. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Rüge innert Frist (2 Arbeitstage) mit eingeschriebenem Brief an die letztgenannte Adresse des Mieters abgesandt wird. 

13. Depot 
Bei der Buchung wird ein Depot von CHF 300.00 erhoben.

Das Depot dient als Sicherheit bei Schlüssel- und Kartenverlust, Mietausständen, Schäden oder für allfällige Reinigungskosten. Allfällige darüberhinausgehende Kosten werden in Rechnung gestellt. Nach ordentlicher Rückgabe der Lagerbox und sämtlicher Schlüssel / Zutrittskarten wird das Depot zurückerstattet. 

14. Widerrufsrecht (bei Onlinebuchung) 
Sofern die Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde (= vor Mietbeginn!) hat der Mieter das Recht, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Buchungsdatum zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.

15. Folgen des Widerrufs (bei Onlinebuchung) 
Wenn der Mieter den Vertrag widerruft und allfällig bereits erhaltene Schlüssel / Zutrittskarten retourniert, hat die Vermieterin alle Zahlungen – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 - unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Vermieterin eingegangen ist. 

16. Gerichtsstand 
Für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Mietverhältnis vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Ort der gelegenen Sache. 

(Version 2015)

Hausordnung für ‹W› Lager-Standorte

Ziel und Zweck dieser Hausordnung ist die Festlegung von Regeln bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten und der Infrastruktur in den Liegenschaften der w. wiedmer ag sowie die Förderung eines geordneten und friedlichen Nebeneinanders unter den Mietparteien. 

Die Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil des Lagermietvertrages und gilt für alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal befinden.  

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der w. wiedmer ag.

Kontakt                      

Bei Fragen oder technischen Problemen erreichen Sie uns wie folgt: 

Montag – Freitag von 7.00 – 17.30 Uhr 
+41 44 405 44 55  | info@wiedmer.ch 

Ausserhalb der Büroöffungszeiten 
Notfallnummer +41 79 405 64 64

Zutrittszeiten 
Mieter, die im Besitze eines Schlüssels bzw. einer Zutrittskarte sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (24/7) Zugang. Es sind in jedem Fall die standortspezifischen Öffnungszeiten zu beachten. 

Sicherheit                  
Aussentüren müssen immer geschlossen sein! Das Verkeilen von Türen ist nur wenn zwingend nötig und nur kurzfristig zum Ein-/Ausladen erlaubt. 

Gegenseitige Rücksichtnahme
Störende Immissionen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch etc. sind grundsätzlich zu vermeiden. 


Nutzung der Lagerbox 
Das Mietobjekt darf ausschliesslich zur Einlagerung von persönlichen und kommerziellenGegenständen genutzt werden und nicht zu Wohn- oder Arbeitszwecken. Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Anlieferung / Abholung der Gegenstände.


Laderampe & Parkplätze  
Die Benutzung der Laderampe muss auf die kürzest mögliche Dauer beschränkt werden. Parkieren im Rampenbereich ist nur zum Ein-/Ausladen gestattet. 

Besucherparkplätze sind entsprechend gekennzeichnet und sind ausschliesslich für Besucher der Liegenschaft vorgesehen. Mietern mit eigenem zugeteiltem Parkplatz ist das Parkieren auf den Besucherparkplätzen nicht gestattet – auch nicht kurzfristig.

Fahrzeuge, insbesondere Kleintransporter und Lastwagen, dürfen Zufahrts- und Fluchtwege nicht versperren. 

Umschlagplatz 
Das Deponieren von Gegenständen jeglicher Art ausserhalb der Lagerbox bzw. ausserhalb der gemieteten Fläche / Räumlichkeiten ist verboten. 

Ist ein Umschlagplatz im Bereich der Anlieferungsrampen vorhanden, dient dieser lediglich als Kurzzeit-Depot (max. ½ Tag) bei grösseren Anlieferungen/Abholungen oder zur Bereitstellung für Lieferanten. 

Entsorgung & Recycling 
Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Möbel, Hausrat, Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb der Liegenschaft oder auf dem Aussengelände zurückzulassen. 

Je nach Standort stehen den Mietern Recyclingboxen für PET und ALU sowie ein Abfalleimer für Kleinstabfälle wie Kaugummi, Taschentuch o.ä. zur Verfügung. Das Entsorgen von grösseren Mengen Abfall oder gar Hausmüll ist verboten! 

Rauchverbot 
Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot. 

Brandschutz 
Die Benützung von Feuer und offenem Licht (Gas-/Petroleumlampen o.ä.) im Gebäude und auf dem Aussengelände ist verboten. 

Fluchtwege und Notausgangstüren sind jederzeit freizuhalten. Türen auf Fluchtwegen dürfen in keinem Fall verriegelt werden.

Brandschutz- und Notausgangstüren müssen immer geschlossen sein. Das Verkeilen, Verstellen, Festbinden o.ä. – auch kurzfristig – ist verboten. 

Anschluss von Elektrogeräten 
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen in der Lagerbox keine elektrischen Geräte angeschlossen werden. 

Bodenbelastung 
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen keine Maschinen oder schwere Möbelstücke eingelagert werden.  

Beschädigung 
Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen (siehe Kontakt). 

Hilfsmittel 
Je nach Lagerstandort stehen verschiedene Transporthilfen (Rollwagen, Möbelrolli, Palettenrolli, Sackrolli) und Reinigungsmaterial (Staubsauger, Kehrset, Besen etc.) zur Verfügung. 

Bitte sämtliche Hilfsmittel nach Benützung wieder am dafür vorgesehenen und markieren Platz versorgen, danke.

Die vorliegende Hausordnung wurde am 01.01.2020 von der Vermieterin beschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten. Dies betrifft insbesondere die Anpassung der Hausordnung an gesetzliche oder rechtliche Veränderungen oder Veränderungen zur Verbesserung der Sicherheit sowie der nachbarschaftlichen Beziehungen.