Sicher. Sauber. Trocken.
self-storage by w. wiedmer ag


ALLGEMEIN

AN WEN KANN ICH MICH BEI FRAGEN / PROBLEMEN WENDEN?

‹W› Lagerbox ist das self-storage Angebot der w. wiedmer ag. 
Bei Fragen oder technischen Problemen erreichen Sie uns wie folgt:                                

Montag – Freitag von 7.00 – 17.30 Uhr
+41 44 405 44 55  | info@wiedmer.ch 

Ausserhalb der Büroöffungszeiten 
Notfallnummer +41 79 405 64 64 

WAS ZEICHNET DIE W. WIEDMER AG AUS?

Als familiengeführtes Unternehmen für nationale und internationale Geschäfts- und Privatumzüge arbeiten wir seit 1961 daran, das Zügeln und Lagern zur Leichtigkeit für unsere Kunden werden zu lassen. Wir sind im Umzugs- und Lagermarkt zu Hause und kennen die Anliegen unserer Kunden in allen Facetten. Wir legen grossen Wert auf Kundennähe und Kundenzufriedenheit, gut ausgebildete Fachkräfte, langfristige Partnerschaften, gute Vernetzung und Nutzung von Synergien sowie individuelle Service- und Zusatzleistungen. 

SIND SIE ZERTIFIZIERT?

Klar sind wir ein zertifiziertes Unternehmen nach den strengen Richtlinien von 3SA (Swiss Self Storage Association) und SMA (Swiss Movers Association). Aber nur die gelebte Qualität bringt uns weiter. 


‹W› LAGERBOX (SELF-STORAGE)

WAS BEDEUTET SELF-STORAGE?

Es bezeichnet das Selbst-Einlagern in abgeschlossenen, sicheren, sichtgeschützten und bequem zugänglichen individuellen Mieteinheiten unterschiedlicher Grösse bei flexiblen Mietzeiten. Genau das bietet Ihnen ‹W› Lagerbox. 

Sie mieten eine Lagerbox in der gewünschten Grösse zum Fixpreis und haben somit Ihren eigenen abgeschlossenen Raum mit freiem persönlichem Zugang (self-storage). Wir haben diverse Lagerboxen in verschiedenen Grössen an 5 Standorten in Zürich.

WELCHE VORTEILE BIETET ‹W› LAGERBOX?

  • 7 x 24 h Zutritt
  • jederzeit online buchbar 
  • kurzfristig verfügbar
  • innert 14 Tagen kündbar
  • Abrechnung auf den Tag genau
  • Privatsphäre (abgeschlossene, nicht einsehbare Abteile)
  • moderne, helle, gepflegte Lagerboxen-Einheiten
  • hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards 
  • Videoüberwachung und Zugangskontrolle
  • erfahrene Betreiber mit bald 60 Jahren Branchen-Knowhow

WO FINDE ICH ‹W› LAGERBOX? (STANDORTE?)

Unsere modernen und gepflegten self-storage-Lagerhäuser finden Sie 5x im Raum Zürich. 

Au ZH | Fällanden | Rümlang | Schwerzenbach | Winterthur 

Der Fokus liegt stets auf einer zentralen Lage mit optimaler Verkehrsanbindung für Autofahrer und guter Erreichbarkeit für ÖV-Nutzer. 

Für self-storage-Kunden ist besonders wichtig, dass sie ihre Ware effizient ein- und auslagern können. Die ‹W› Lagerboxen sind gut zugänglich durch breite Gänge und Türen und bieten einfache Anlieferungsmöglichkeiten via Rampe/Warenlift und rollbare Transportwege ohne Schwellen/Treppen.

WIE MIETE ICH EINE ‹W› LAGERBOX?

Der schnellste Weg zur ‹W› Lagerbox ist, wenn Sie direkt online buchen.

Bevorzugen Sie den persönlichen Kontakt oder möchten Sie die Lagerboxen vorgängig besichtigen? Haben Sie Fragen oder sind Sie noch unsicher bezüglich der Grösse? Kein Problem! Rufen Sie uns an Hotline +41 44 405 44 55 oder besuchen Sie uns direkt vor Ort:

› spontan und ohne Voranmeldung in Fällanden
› nach Terminvereinbarung in Au ZH, Rümlang, Schwerzenbach und Winterthur

Bürostandorte & Öffnungszeiten

WIE IST DAS HANDLING NACH VERTRAGSABSCHLUSS?

  • Nach Zahlungseingang sowie erfolgter Vertragsprüfung und Boxenzuteilung kontaktieren wir Sie bezüglich Schlüsselübergabe bzw. Zustellung der Zutrittskarte.
  • Per Mietbeginn haben Sie 7 x 24 h Zugang und können jederzeit Material anliefern oder abholen. 

  • Rollwagen stehen Ihnen zur Verfügung - bitte stellen Sie diese nach Gebrauch wieder an den bezeichneten Standort zurück. 
  • Wir bitten Sie, die Räumlichkeiten aufgeräumt zu verlassen und allfälligen Abfall mitzunehmen resp. privat zu entsorgen.
  • Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Standortbeschrieb und auf dem Informationsblatt, welches Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten. 

GIBT ES EINE MINDESTMIETDAUER?

Ja, die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage. Das unbefristete Mietverhältnis kann jederzeit innert 14 Tagen gekündigt werden. 

WIE SIND IHRE ZAHLUNGSKONDITIONEN?

  • Vor Mietbeginn bezahlen Sie die Miete für die erste Abrechnungsperiode und ein Depot von CHF 300.00.
  • Buchen Sie am besten online und zahlen Sie bequem via Kreditkarte, PostFinance Card, PostFinance e-finance oder TWINT. Als Option steht Ihnen "Vorauskasse, Rechnung per E-Mail" zur Verfügung. 
  • Der Mietzins ist jeweils im Voraus auf den 1. Tag der gewählten Abrechnungsperiode zu bezahlen.
  • Entsprechend der gewählten Abrechnungsperiode erhalten Sie einen Vorauszahlungs-Rabatt: 1 Monat (ohne Rabatt), 3 Monate (2% Rabatt), 6 Monate (4% Rabatt), 12 Monate (6% Rabatt)
  • Nach ordentlicher Rückgabe der ‹W› Lagerbox und sämtlicher Schlüssel / Zutrittskarten werden das Depot und ein allfälliges Mietguthaben umgehend zurückerstattet.

WARUM VERLANGEN SIE EIN DEPOT?

  • Das Depot dient als Sicherheit bei Schlüssel- oder Kartenverlust, Mietausständen, Schäden oder für allfällige Reinigungskosten.
  • Nach ordentlicher Rückgabe der ‹W› Lagerbox und sämtlicher Schlüssel / Zutrittskarten werden das Depot und ein allfälliges Mietguthaben umgehend zurückerstattet.

WAS DARF ICH EINLAGERN - UND WAS NICHT?

Die Lagerbox dient zur Lagerung von persönlichen und kommerziellen Gegenständen. Es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die gemäss Vorschriften der Feuerpolizei als leicht brennbar, explosiv, selbstentzündlich oder feuergefährlich eingestuft werden oder die der Lagerbox bzw. der Liegenschaft, in welcher sich diese befindet, in anderer Weise Schaden zufügen können.

Pflanzen, Lebensmittel, umweltschädigende und strahlende Substanzen, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände, tote oder lebende Tiere, Abfall aller Art, Gegenstände mit erhöhter Geruchsemission oder solche, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt und/oder dazu geeignet sind, Ungeziefer anzulocken, dürfen nicht eingelagert werden.

Teppiche Matratzen, Wäsche etc. müssen vor Mietantritt gereinigt, mit Mottenschutz behandelt und luftdicht verpackt werden. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, welche  durch Nichtbeachten dieser Vorschrift entstehen. Der Vermieter hat das Recht, gemeinsam mit dem Mieter Kontrollen vorzunehmen, wenn dazu begründeter Anlass besteht. 

Beabsichtigt der Mieter, Maschinen oder schwere Möbelstücke in die Lagerbox einzubringen, hat er von der Vermieterin unter Angabe der mutmasslichen Flächenbelastung pro m2 vorgängig die schriftliche Zustimmung einzuholen.

WIE LAGERE ICH MEINE SACHEN RICHTIG?

In einer Lagerbox wird das Material - wenn immer möglich - bis auf die verfügbare Höhe gestapelt. Es empfiehlt sich natürlich, jegliches Material möglichst platzsparend zu lagern. Verpacken Sie Kleinmaterial in stapelbare, verschliessbare Kartons und nicht in Wäschekörbe, Tragtaschen, Papiersäcke o. ä. Gössere Möbel sollten entsprechend zerlegt werden und die Einzelteile (z.B. eines Kleiderschrankes oder eines Doppelbetts) hochkant in die Lagerbox gestellt werden. Generell können viele Möbel hochkant gelagert werden, so zum Beispiel auch Tische und Sofas. 

Ganz wie bei Tetris gilt hier die Devise: zuerst denken, dann stapeln!
Überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Lagerbox optimal einräumen und zeichnen Sie allenfalls sogar einen Plan. 

Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Einfacher Zugriff: Errichten Sie einen Gang zwischen Ihren eingelagerten Gegenständen und achten Sie auf Bewegungsfreiheit.
  • Lassen Sie etwas Abstand zwischen eingelagerten Gegenständen und Wänden für die Luftzirkulation.
  • Fragen Sie sich: 1) Was brauche ich oft? 2) Was brauche ich ab und zu? 3) Was brauche ich eigentlich nicht? 
    Letzteres lagern Sie ganz hinten und unten. Zweiteres etwas weiter vorne und Ersteres in Griffnähe.
  • Wichtig dabei: Schwere und grosse Dinge gehören generell an den Boden, Kleines und Leichtes nach oben.

WIE GROSS IST DIE TÜRÖFFNUNG BEI DEN LAGERBOXEN?

Breite: 1.15 Meter

Höhe: 2.75 Meter

WO KANN ICH PARKIEREN?

Im Verkehr mit dem Mietobjekt dürfen Fahrzeuge des Mieters, seiner Angehörigen oder Vertreter nur auf den  zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden - Besucherparkplätze sind entsprechend gekennzeichnet.

Die Benutzung der Laderampe muss auf die kürzest mögliche Zeit beschränkt werden. Parkieren im Rampenbereich ist nur zum Ein- und Auslad gestattet.  Der Mieter muss für Ein- und Auslad genügend Personal einsetzen, damit die Laderampe so kurz wie möglich blockiert wird. 

Fahrzeuge, insbesondere Kleintransporter und Lastwagen, dürfen Zufahrts- und Fluchtwege nicht versperren.

STELLEN SIE VOR ORT HILFSMITTEL ZUR VERFÜGUNG?

Je nach Lagerstandort stehen verschiedene Transporthilfen (Rollwagen, Möbelrolli, Palettenrolli, Sackrolli) und Reinigungsmaterial (Staubsauger, Kehrset, Besen etc.) zur Verfügung.

Bitte sämtliche Hilfsmittel nach Benützung wieder am dafür vorgesehenen und markieren Platz versorgen, danke.

WIE SIND DIE ZUTRITTSZEITEN?

Mieter, die im Besitze eines Schlüssels bzw. einer Zutrittskarte sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (24/7) Zugang.

Einzig am Standort Schwerzenbach ist der Zugang über Nacht (23:00 - 05:30 Uhr) und am Sonntag nicht möglich, da die Tiefgarageneinfahrt seitens Einkaufszentrum Chimlimärt geschlossen wird. 

WER HAT ZUGANG ZU MEINER LAGERBOX?

Die im Vertrag genannten weiteren Personen, die Zutrittsberechtigung zur Lagerbox haben, gelten als Vertreter des Mieters und erhalten Zutritt zur Lagerbox des Mieters, sofern sie sich entsprechend ausgewiesen und den Zugang in der Lagerkarte quittiert haben. Der Mieter kann Zutrittsberechtigte streichen oder neue ernennen. Dies muss schriftlich erfolgen. 

Mieter, die im Besitze eines Schlüssels bzw. einer Zutrittskarte sind, haben alleinigen Zugang. In Eigenverantwortung können sie den Schlüssel/die Karte an eine befugte Person aushändigen und so den Zutritt gewähren.

(Der Mieter haftet vollumfänglich für den Schlüssel/die Zutrittskarte und sämtliche, im Falle eines Verlustes entstehenden Kosten.) 

WIE KANN ICH MEINE ONLNEBUCHUNG STORNIEREN?

Sofern die Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde (= vor Mietbeginn!) hat der Mieter das Recht, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Buchungsdatum zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.

Wenn der Mieter den Vertrag widerruft und allfällig bereits erhaltene Schlüssel / Zutrittskarten retourniert, hat die Vermieterin alle Zahlungen – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 - unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Vermieterin eingegangen ist. 

WIE UND WANN KANN ICH KÜNDIGEN?

a) Ordentliche Kündigung
Das unbefristete Mietverhältnis kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

b) Ausserordentliche Kündigung 
Die Vermieterin kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, erhebliche Belästigung der Vermieterin oder anderer Mieter, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte etc.). 

Auf Ende der Mietdauer ist die Lagerbox in gutem Zustand, vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt, bis spätestens am ersten Arbeitstag nach Beendigung des Mietverhältnisses bis 12.00 Uhr der Vermieterin zurück zu geben. Bei Auszug gilt die Lagerbox als einwandfrei zurück gegeben wenn nicht innert 2 Arbeitstagen durch die Vermieterin Mängelrüge erhoben wird. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Rüge innert Frist (2 Arbeitstage) mit eingeschriebenem Brief an die letztgenannte Adresse des Mieters abgesandt wird. 

SIND IHRE LAGERHÄUSER SICHER?

Unsere Lagerhäuser sind sicher durch Videoüberwachung und Zutrittskontrolle via Badge/Zutrittskarte oder Schlüssel. Unbefugte Personen gelangen nicht in das Gebäude - Aussentüren sind immer verschlossen. 

IST MEINE WARE VERSICHERT?

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, reicht es, wenn Sie der Versicherungsgesellschaft melden, dass Sie Ware bei uns an Lager haben.
Im Mietvertrag müssen Sie die entsprechende Checkbox anwählen: 
x Hiermit bestätige ich, dass ich für das Lagergut bereits eine Feuer-, Wasserschaden- und Einbruchdiebstahlversicherung (Hausratversicherung) habe.

Haben Sie keine Hausratversicherung, können Sie gerne eine Versicherung über uns abschliessen.
Im Mietvertrag müssen Sie die entsprechende Checkbox anwählen: x Ich beauftrage Sie, eine Feuer-, Wasserschaden- und Einbruchdiebstahlversicherung abzuschliessen über den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) von CHF ...... (Betrag frei wählbar. Kosten: CHF 1.00 im Monat pro CHF 1‘000.00 Versicherungswert)

Die Vermieterin lehnt – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – jede Haftung für Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl ab und verweist auf die im Bedarfsfalle abzuschliessenden Versicherungen. 

KANN ICH MEINE ELEKTROGERÄTE ANSCHLIESSEN?

Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen in der Lagerbox keine elektrischen Geräte angeschlossen werden.

ICH HABE ETWAS BESCHÄDIGT - WAS NUN?

Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

Montag – Freitag von 7.00 – 17.30 Uhr
+41 44 405 44 55 | info@wiedmer.ch

Ausserhalb der Büroöffungszeiten
Notfallnummer +41 79 405 64 64

DER DIGITALZYLINDER BLINKT ROT - WAS BEDEUTET DAS?

Der Digitalzylinder zeigt durch 4x rot Blinken an, dass der Batterieladestand tief ist und ein baldiger Batteriewechsel nötig ist. 

Der Digitalzylinder an der Türe zu Ihrer Lagerbox wird mit einer handelsüblichen Batterie betrieben. Damit wir den Zugang 7 x 24 h sicherstellen können, müssen fast entladene Batterien rechtzeitig gewechselt werden. Entsprechend machen wir periodische Kontrollen und messen den Batterieladestand. Gemessen wird mit einem Gerät von aussen direkt am Digitalzylinder und auch der Batteriewechsel wird von aussen durchgeführt – wir benötigen zu keiner Zeit Zugang zu Ihrem Mietobjekt und öffnen keine Türen. 

Falls ausserperiodisch eine Batterie gewechselt werden muss, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Digitalzylinder durch 4x rot Blinken anzeigt, dass der Batterieladestand tief ist und ein baldiger Batteriewechsel nötig ist.

 E-Mail an info@wiedmer.ch

     ● Name Vorname gem. Mietvertrag
     ● Lagerstandort
     ● Boxen-Nr.
     ● Batterie-Status tief (blinkt 4x rot und 1x grün) oder leer (blinkt gar nicht mehr)

GIBT ES EINE HAUSORDNUNG?

Ja, es gibt eine Hausordnung für ‹W› Lager-Standorte.

Ziel und Zweck dieser Hausordnung ist die Festlegung von Regeln bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten und der Infrastruktur in den Liegenschaften der w. wiedmer ag sowie die Förderung eines geordneten und friedlichen Nebeneinanders unter den Mietparteien.

Die Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil des Lagermietvertrages und gilt für alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal befinden.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der w. wiedmer ag.

WO FINDE ICH DIE AGB?

Die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für Lagerboxen der w. wiedmer ag finden Sie im Footer auf dieser Webseite oder direkt hier als PDF.

WARUM IST SELF-STORAGE IM "TREND"?

Durch die ständige Veränderung der beruflichen oder privaten Lebenssituation und die Mobilität der Menschen steigt der Bedarf an self-storage Lagerboxen stetig. 

Viele Städter geben an, dass sie zu wenig Platz in ihrer Wohnung haben. Einen Lagerraum zu mieten ist oft günstiger und der Bedarf kann quadratmetergenau gedeckt werden.

WARUM ÜBERHAUPT EINE LAGERBOX MIETEN?

Etwa zwei Drittel unserer self-storage-Kunden sind Privatpersonen und ein Drittel Gewerbetreibende. Grundsätzlich werden alle angesprochen, die nicht vorhandenen Stauraum benötigen. Den klassischen Lagerkunden gibt es weder im privaten noch im gewerblichen Bereich, da die Gründe für eine Einlagerung ganz unterschiedlicher Natur sind.

WOZU MIETEN PRIVATPERSONEN EINE LAGERBOX?

Ein privater Lagerraum macht das Leben leichter, wenn zum Beispiel...

  • der vermeintlich akute Platzmangel in den eigenen vier Wänden zum Dauerzustand wird
  • in der Stadtwohnung kein Kellerabteil oder Estrich zur Verfügung steht
  • eine Renovation ansteht und einzelne Zimmer vorübergehend geräumt werden müssen
  • nicht der ganze Hausrat mit ins Altersheim gezügelt werden kann
  • bei einem Zusammenzug alles doppelt vorhanden ist, man aber (noch) nichts weggeben möchte
  • nach einer Trennung noch keine neue Bleibe in Sicht ist, aber der persönliche Besitz möglichst rasch raus muss 
  • bei einer Erbschaft vorerst alles zwischengelagert wird, damit die nächsten Schritte in Ruhe geplant werden können
  • ein studienbedingtes Auslandsemester oder ein beruflich bedingter Auslandaufenthalt ansteht
  • der Kündigungstermin einem einen Strich durch die Rechnung macht bzw. Auszug und Einzug nicht am selben Tag möglich sind
  • der Neubau noch nicht bereit ist, der bestehende Mietvertrag aber bereits gekündigt ist
  • bei einem Wasserschaden das Hab und Gut schnell ins Trockene gebracht werden muss
  • die Wohnung zu klein wird für exzessive Hobbybastler und Sammler 

WOZU MIETEN GEWERBETREIENDE UND UNTERNEHMEN EINE LAGERBOX?

Gewerbetreibende und Unternehmen nutzen unsere self-storage-Lagerräume als unkomplizierte, flexible, günstige und zeitgemässe Lagerlösung. Zu unseren Kunden gehören Handwerker, KMU und Grossunternehmen - branchenunabhängig - egal ob Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen. Die Gründe für eine externe Lagerlösung sind ganz unterschiedlich...

  • bei generellem Platzmangel im Büro, im Lager oder im Archiv 
  • als saisonales Lager z.B. für das Gartenmobiliar von Restaurants
  • als kurzfristiges Zwischenlager bei schwankender Auftragslage und ensprechend unterschiedlichem Bedarf an Lagerkapazität
  • als externes Archiv / Aktenlager für die verschiedenen Dokumente, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt
  • als externes Warenlager z.B. für Online-Shops
  • als Materialdepot für Aussendienst-/Service-Mitarbeitende
  • als Zwischenlager für Halbfabrikate oder Ersatzteillager

VERMIETEN SIE FAHRZEUGE?

Als Umzugsfirma transportieren wir selbstverständlich gerne Ihre Lagerware, aber wir vermieten keine Fahrzeuge ohne min. den Chauffeur.

Sie haben ein Lagerabteil bei uns gemietet und möchten Ihr Hab und Gut selber anliefern? Es fehlt Ihnen nur noch das passende Fahrzeug für den fachmännischen Transport? Dann empfehlen wir Ihnen unser Partnerunternehmen Mietauto AG. Die Mietauto AG ist einer der bedeutendsten Nutzfahrzeugvermieter in der Schweiz. Der Mietwagenpark in Winterthur bietet ein vielfältiges Angebot an Lieferwagen, Kleinbussen, Anhänger und Zubehör. Direkt online buchen auf  

VERMIETEN SIE LAGER-REGALE?

Für die Lagerung von Aktenmappen, Archivboxen, Archivschachteln, Karteikasten, Ordner oder auch von Sortierboxen und sonstigem Kleinmaterial haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lagerbox mit Metallregalen bestücken zu lassen. 

  • CHF 35.00 pauschal pro Regal 
  • für die gesamte Mietdauer 
  • inkl. Montage und Demontage 
  • Regale nach Verfügbarkeit mit 3 - 5 Tablaren 

Die Vorlaufzeit für die Montage beträgt ca. 2 - 3 Arbeitstage. 

Wir zeigen Ihnen auch gerne eine mit Regalen eingerichtete Muster-Lagerbox vor Ort.


LAGER ALLGEMEIN

GIBT ES WEITERE LAGEROPTIONEN?

Ob Zwischenlager, Palettenlager, Aktenlager, Archivlager oder Ihre persönliche Lagerbox – ob kurz- oder langfristig - Sie haben die Wahl. Wir finden bestimmt den passenden Platz für Ihre Bedürfnisse in einem unserer Lagerhäuser. In jedem Bereich finden Sie den entsprechenden Experten, der Sie berät und Ihnen gerne ein individuelles Angebot unterbreitet:

Damit Sie einen persönlichen Eindruck erhalten und die passende Variante finden, zeigen wir Ihnen unsere Lageroptionen gerne auch direkt vor Ort. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die Lagerbewirtschaftung – von der Entgegennahme über die Qualitäts­kontrolle, von der Kommissionierung bis zur Auslieferung, Rücknahme und Entsorgung. (Die Rundumdienstleistungen bei der Lagerung Ihrer vertraulichen Akten beinhalten neben der sicheren Aufbewahrung auch die Vernichtung von alten, nicht mehr benötigten Akten.)

BIETEN SIE AUCH ARCHIVLAGER AN?

Ja, wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für alle Ihre Archivierungsprobleme. Je nach Bedarf eigenständig oder in Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen und starken Partnern.
Mehr zum Thema Archivlager >

VERMIETEN SIE AUCH RÄUME / FLÄCHEN?

Ja, nebst unseren self-storage Lagerboxen vermieten wir auch Gewerberäume, Lagerräume und Lagerflächen in Au/Wädenswil, Fällanden, Rümlang und Winterthur - an zentraler Lage mit optimaler Verkehrsanbindung für Autofahrer und guter Erreichbarkeit für ÖV-Nutzer. 

Die Räumlichkeiten sind gut zugänglich durch breite Gänge und Türen und bieten einfache Anlieferungsmöglichkeiten via Rampe/Warenlift und rollbare Transportwege ohne Schwellen/Treppen. 

Über die verfügbaren Mietobjekte können Sie sich jederzeit online informieren. Entspricht ein Objekt Ihren Bedürfnissen, zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten am besten direkt vor Ort und besprechen die Details persönlich mit Ihnen. 

HABEN SIE AUCH PALETTENPLÄTZE?

Ob kleine oder grosse Projekte – seitens der w. wiedmer ag stehen genügend personelle und infrastrukturelle Ressourcen zur Verfügung. So auch in unserem Palettenlager in der Filiale Wädenswil. 


UMZUG & TRANSPORT

WAS KOSTET EIN WOHNUNGSUMZUG?

So individuell die Wohnungen sind, so verschieden sind auch die entsprechenden Umzüge. Angepasst auf das Volumen von Ihrem Mobiliar und Hausrat wählen wir das richtige Fahrzeug und die notwendige Anzahl Zügelmänner, woraus sich der entsprechende Stundenansatz für die Zügelequipe ergibt. Unsere Umzugspreise basieren auf dem effektiven Zeitaufwand bzw. wird die benötigte Anzahl Stunden inkl. Anfahrts- und Rückweg verrechnet. Einen groben Kostenüberblick erhalten Sie in unserer Preisliste. Ab einer Wohnungsgrösse von 3.5 Zimmer (je nach Gegebenheiten auch bei kleineren Wohnungen!) wird für ein verbindliches Angebot eine Wohnungsbesichtigung empfohlen.

WIE KOMME ICH ZU EINER UMZUGSOFFERTE?

Um Ihnen eine Umzugsofferte unterbreiten zu können, benötigen wir diverse Angaben zu Ihrem Umzugsgut, zu den Örtlichkeiten sowie zu den gewünschten Leistungen etc. Diese Informationen können Sie uns ganz einfach via Onlineformular übermitteln oder Sie rufen uns an und besprechen die Details mit einem/r unserer Kundenberater/innen. Anschliessend erhalten Sie eine schriftliche Offerte ganz nach Wunsch per E-Mail oder Post.
Zum Onlineformular >

IST DIE OFFERTE KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH?

Ja, die Offerte ist kostenlos und für Sie unverbindlich. Wir empfehlen jedoch allen Kunden, sich zuerst über die groben Umzugskosten zu informieren und nur von 1 bis max. 3 möglichen Umzugsfirmen eine detaillierte schriftliche Offerte zu verlangen.

MACHEN SIE VORGÄNGIG EINE BESICHTIGUNG DER WOHNUNG?

Bei grösseren Wohnungen, speziellen Gegebenheiten, aussergewöhnlichen Transportgütern, komplizierten Abläufen oder auf Wunsch, kommt unser Umzugsberater vor Ort vorbei, um Ihre Wohnung zu besichtigen und Ihre Fragen rund ums Thema Umzug zu beantworten.

WIESO GIBT ES SO GROSSE PREISUNTERSCHIEDE?

Die grossen Preisunterschiede lassen sich meist bereits durch die in der Offerte enthaltenen Dienstleistungen erklären. Achten Sie beim Preisvergleich nicht auf das Endresultat sondern auf die einzelnen Positionen oder vergleichen Sie wenn möglich die einzelnen Stundenansätze.
Natürlich gibt es aber teilweise effektiv sehr grosse Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Überlegen Sie sich, was Sie von einer Zügelfirma erwarten, was Ihnen besonders wichtig ist und entscheiden Sie sich nicht nur aufgrund des Preises – das Vertrauen ist ebenso wichtig!
Achten Sie auch auf korrekte Anstellungsbedingungen! Schwarzarbeit bedeutet Verzerrung des Wettbewerbs und Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes.

SIND KILOMETERSPESEN IM PREIS INBEGRIFFEN?

Das hängt davon ab, wie viele Stunden der Umzug inkl. Fahrzeit dauert und wie viele Kilometer dabei gefahren werden (inkl. Anfahrts- und Rückweg). In unseren Stundenansätzen sind 15 km pro Stunde inbegriffen. Für Distanzen über 15 km pro Stunde werden zusätzliche Km-Spesen gemäss Preisliste verrechnet. Wenn Sie also in der Region von einem unserem Standorte (Fällanden, Rümlang, Spreitenbach, Wädenswil, Winterthur) zügeln, werden sicher keine Kilometerspesen oder LSVA-Gebühren verrechnet. In der Regel fallen allgemein für Umzüge im Kanton Zürich und Umgebung keine Zusatzkosten für Kilometer an.
Anders sieht es bei weiteren Umzugsdistanzen aus wie z.B. Basel - Genf, Bern - St. Gallen oder bei einem Umzug vom Kanton Zürich ins Tessin, Wallis oder Graubünden etc. Nach Abschluss des Umzuges werden gemäss effektivem Aufwand in Std. und effektiver Fahrdistanz die entsprechenden Kilometerspesen abgerechnet.

WIE ERKENNE ICH EINE GUTE UMZUGSFIRMA?

Achten Sie bei der Wahl der Umzugsfirma auf seriöse Mitarbeiteranstellung, geeignete Technik und gute Organisation. In einem Wort: Professionalität. Beachten Sie folgende Punkte:

1. Ist die Umzugsfirma Mitglied des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG und der SMA Swiss Movers Association (ehemals VSU)? Die Mitgliedschaft der von Ihnen beauftragten Firma bei der ASTAG und der SMA garantiert zwar noch keinen problemlosen Umzug, sie ist aber ein erster Hinweis auf Professionalität.

2. Schriftliche Offerte + Referenzen! Verlangen Sie eine schriftliche Offerte, in welcher Termin, geschätzte Umzugsdauer, Fahrzeuggrösse, Grösse der Umzugsequipe sowie die Kosten inkl. Versicherung enthalten sind. Vertrauen Sie Ihr Umzugsgut nicht irgendjemandem an! Oft handelt es sich um Gegenstände mit ideellem Wert, etwa Erbstücke. Fragen Sie gegebenenfalls nach Referenzen.

3. Hat die Umzugsfirma eine Haftpflichtversicherung? Immer wieder offerieren «Hobby»-Zügelfirmen ihre Dienste, ohne dabei die notwendige Versicherung abgeschlossen zu haben. Im Schadenfall haben Sie als Kunde unter Umständen das Nachsehen. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

4.  Was können Sie selber zum Umzug beitragen? Am besten klären Sie im Voraus mit Ihrer Umzugsfirma die folgenden Fragen: Wer sichert die Zufahrt zu den Gebäuden und die Parkmöglichkeiten? – Wer erledigt die Vorarbeiten, wie z.B. das Einpacken der Gegenstände? – Welche Schubladen sind vorgängig zu räumen? – Welches Verpackungsmaterial wird benötigt? – Wie sollten Schachteln und Zimmer angeschrieben werden?

5. Testen Sie die Umzugsfirma, bevor Sie den Auftrag erteilen! Stellen Sie z.B. folgende Fragen: Wie ist das Personal ausgebildet? – Welche Fahrzeuge werden eingesetzt und wie sind diese ausgerüstet?

WAS FÜR EINE AUSBILDUNG HABEN IHRE ZÜGELMÄNNER?

Eine Lehre als Zügelmann gibt es bis anhin leider noch nicht. Grundsätzlich kommen alle unsere Mitarbeiter aus dem handwerklichen Bereich und haben z.B. eine Ausbildung als Schreiner, Zimmermann, Servicemonteur etc. Somit bringen alle bereits die wichtigsten Grundvoraussetzungen mit, nämlich das handwerkliche Geschick. Zusätzlich werden unsere Zügelmänner sowohl intern wie auch extern geschult und besuchen spezifische Umzugs-Kurse und Seminare des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG. Wie z.B. die folgenden drei Seminare:

1. Umzugsvorbereitung, Transport- und Tragetechnik:

Arbeitssicherheit:

  • Richtiges Heben und Tragen von Umzugsgut
  • Umgang mit schweren Gegenständen
  • Persönliche Schutzausrüstung

Umzugshilfsmittel richtig einsetzen:

  • Standardausrüstung des Möbelwagens
  • Umzugsvorbereitung
  • Umgang mit Transporthilfsmitteln

Beladen eines Möbelwagens:

  • Transportgüter verstauen
  • Richtiges Gurten und Knoten
  • Ladungssicherung und Lastverteilung

Transport eines Klaviers:

  • Demontieren und Tragen eines Klaviers

2. Verpackungen

Umzugsvorbereitung:

  • Umzugsvorbereitung vor Ort
  • 1x1 der Verpackungsmaterialien
  • Güterspezifische Eigenschaften

Verpackung:

  • Verpackungen kennen und herstellen
  • Verpacken von Glas, Porzellan und Kunstgegenständen
  • Überseemässiges Verpacken von Möbeln
  • Verschlägebau

3. Teamleiter im Umzugsbereich

Organisation des Umzuges:

  • Vorinformation des Kunden
  • Vorbereitung im Betrieb

Mitarbeiterführung:

  • Persönliche Einstellung
  • Motivation der Mitarbeiter
  • Mitarbeiter als Botschafter der Firma
  • Umgang mit Kunden
  • Verhalten in Konfliktsituationen

Administration:

  • Haftung und Versicherung
  • Umgang mit Arbeitspapieren

WIE IST MEIN UMZUGSGUT VERSICHERT?

Bei uns sind die notwendigen Versicherungen bereits im Umzugspreis inbegriffen:

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung von CHF 5 Mio. pro Ereignis
  • Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung von CHF 100'000.00 pro Transport

Auf Wunsch können Sie über uns folgende Zusatzversicherungen abschliessen:

  • Frachtführerhaftpflichtversicherung ab 100'000.00 Versicherungssumme, 0.4% auf den zusätzlich gewünschten Versicherungswert
  • Transportversicherung national anhand detaillierter Versicherungsliste, 0.5% des gewünschten Versicherungswertes
  • Transportversicherung international anhand detaillierter Versicherungsliste, nach Vereinbarung

AUF WAS MUSS ICH BEI EINER OFFERTE ACHTEN?

Eine vertrauenswürdige Offerte enthält in der Regel folgende Punkte:
Transportgut (falls möglich inkl. geschätztem Volumen), Be- und Entladeort, Umzugstermin, vereinbarte Dienstleistungen, Fahrzeuggrösse, Anzahl Möbelträger, Stundenansätze / geschätzte Kosten, Angaben zur Versicherung, Zahlungskonditionen und Hinweis auf AGB.

WIE LANGE IM VORAUS MUSS ICH DEN TERMIN FÜR MEINEN UMZUG RESERVIEREN?

Am besten geben Sie Ihren Umzugstermin schon so früh wie möglich an bzw. spätestens mit der Auftragserteilung, damit das Umzugsteam fix für Sie gebucht ist. Selbstverständlich sind wir aber flexibel und stehen auch für kurzfristige Aufträge zur Verfügung. Generell versuchen wir auf Ihren Wunschtermin einzugehen und im Notfall auch das Unmögliche möglich zu machen.

MUSS ICH DIE KARTONS SELBER PACKEN?

Für das professionelle Ein- und Auspacken von Hausrat und zerbrechlichen Gütern empfehlen wir Ihnen unsere Möbelpacker. Selbstverständlich dürfen Sie aber auch alles selber einpacken, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Wir verraten Ihnen gerne unsere Tipps und Tricks.

WAS MUSS ICH ALLES VOR DEM UMZUG VORBEREITEN? GIBT ES EINE UMZUGSCHECKLISTE?

Nebst der Vorbereitung für den eigentlichen Zügeltag, gibt es noch viele weitere Punkte, die man nicht vergessen sollte wie z.B. Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben, Ummeldung bei Telefon- und Internetanbieter, EKZ und Billag etc.
Unsere Umzugscheckliste >

WIE LANGE DAUERT EIN UMZUG?

Die Umzugsdauer hängt vor allem vom Transportvolumen und der Zügeldistanz ab, aber auch von vielen weiteren Faktoren wie z.B. gewünschte Zusatzleistung, Stockwerke, mit/ohne Lift, Zufahrten, kundenseitige Umzugsvorbereitung und allfällige Mithilfe, Wetterbedingungen etc.

MACHEN SIE AUCH AUSLANDUMZÜGE?

Wir bieten selbstverständlich auch Umzüge ins Ausland an. Ein Auslandumzug stellt besondere Anforderungen an Vorbereitung und Durchführung, die wir je nach Destination eigenständig, in Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen und starken Partnern oder als Vermittler erfüllen.
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder unterbreiten Ihnen anhand einer Wohnungsbesichtigung ein entsprechendes Angebot.

KANN ICH AUCH NUR EIN UMZUGSAUTO MIETEN?

Als Zügelunternehmen vermieten wir unsere Fahrzeuge nur mit mindestens einem Möbelträger bzw. Chauffeur. Wir empfehlen generell, für jeden Umzug mindestens einen Fachmann beizuziehen, welcher das Fahrzeug fachgerecht belädt und das Umzugsgut festbindet.

KANN ICH IHRE ZÜGELMÄNNER AUCH FÜR KLEINERE ARBEITEN MIETEN?

Selbstverständlich können Sie die Zügelmänner auf für kleinere Arbeiten oder Kurzeinsätze mieten wie z.B. Transport von einem einzelnen Möbelstück, interne Umzüge im selben Haus oder Mobiliarverschiebungen innerhalb der Wohnung. Verrechnet wird die effektiv benötigte Zeit inkl. Anfahrts- und Rückweg ab unserem Depot. 

BIETEN SIE AUCH WOHNUNGSREINIGUNGEN AN?

Gerne organisieren wir für Sie auch die Endreinigung mit Abgabegarantie. Wir sind Ihr Ansprechpartner, offerieren Ihnen die Reinigung und tragen die Verantwortung - die Ausführung übernimmt unsere Tochtergesellschaft Schmid AG.

KANN ICH AUCH NUR PACKMATERIAL BEI IHNEN KAUFEN?

Falls Sie selber zügeln, können Sie selbstverständlich auch nur das Packmaterial bei uns kaufen.

In unseren Zügel-Shops (in allen Filialen) finden Sie die gesamte Palette an allem, was Ihnen die Arbeit erleichtert

Bezahlung in Bar oder via TWINT-App.
Adressen und Öffnungszeiten 

Unser Online-Shop ist rund um die Uhr geöffnet.

WIE SCHÜTZE ICH MEINE BILDER?

Am besten verpacken Sie Ihre Bilder mit unserer Luftpolsterfolie und schützen besonders wertvolle Stücke zusätzlich noch mit Bilderecken. Das passende Material finden Sie in einem unserer Zügel-Shops oder in unserem Online-Shop.

MACHEN SIE AUCH DE- UND MONTAGEN?

De- und Montagen gehören zu den täglichen Arbeiten unserer Zügelmänner. Schränke, Regale, Buffets, Tische, Kommoden, Pultkombinationen und sonstiges Mobiliar beherrschen sie aus dem FF und de-/montieren Ihnen selbstverständlich auch heikle Gegenstände wie Kronleuchter, Flat-TV, Bilder etc.

KÖNNEN SIE AUCH MEINE USM-MÖBEL ZÜGELN?

Ja, selbstverständlich können wir auch Ihre USM-Möbel zügeln und auch de-/montieren. Unsere Mitarbeiter werden entsprechend geschult und wir haben das notwendige Spezialwerkzeug. Für zusätzliches Material oder komplexere Einrichtungen arbeiten wir mit verlässlichen Partnern zusammen.

MUSS ICH FÜR DAS UMZUGSTEAM DIE VERPFLEGUNG ORGANISIEREN?

Nein, Sie müssen sich nicht um die Verpflegung des Umzugsteams kümmern. Die Umzugsleute sind (vor allem im Sommer) froh, wenn Wasser zur Verfügung steht, aber selbstverständlich ist auch das kein Muss.

WIE VIEL TRINKGELD IST ÜBLICH?

Natürlich freut sich jedermann über ein Trinkgeld. Ob und wie viel Sie geben möchten, hängt jedoch ganz davon ab, wie sehr Sie mit der Leistung des Umzugsteams zufrieden waren. In der Branche spricht man von einem Richtwert von CHF 10.00 pro Mann pro ½ Tag.

WANN MUSS ICH MEINEN UMZUG BEZAHLEN?

Für kleinere Pauschal-/Beträge ist in der Umzugsbranche nach wie vor die Barzahlung üblich. Bei grösseren Umzügen bzw. höheren Beträgen verlangen wir im Voraus eine à-Konto-Zahlung von ca. 2/3 und schicken nach dem Umzug eine Restrechnung mit Zahlungsziel von 30 Tagen.

WAS MACHE ICH MIT MEINEN KATZEN AM UMZUGSTAG?

Hierzu finden Sie die wichtigsten Tipps in der Infobroschüre der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz:
Zügeln ohne Katzenjammer [PDF]

ZÜGELN SIE BEI JEDEM WETTER?

Wir sichern unseren Kunden einen termingerechten, prompten und fachmännischen Service zu und lassen uns auch vom Wetter nicht davon abbringen. Wichtig ist, dass auch Sie sich entsprechend dem Wetter arrangieren und z.B. bei Schnee die Zufahrten und den Weg zum Hauseingang freiräumen. Bei Regen decken wir das Zügelgut soweit möglich ab und falls trotzdem Wasser auf ein Möbel kommen sollten, wischen wir es am neuen Ort gleich trocken.

WIE KANN ICH MEINEN NEUEN PARKETTBODEN SCHÜTZEN?

Geben Sie uns einfach an, wie viele Meter Sie ca. schützen möchten, dann bringen wir am Zügeltag die entsprechende Menge Bodenvlies mit und decken den gewünschten Bereich (meistens Eingangsbereich und Korridor) ab. Für «Notfälle» sind auf den Fahrzeugen meistens einige Meter vorhanden. 

WIE GEHE ICH BEI EINEM SCHADEN VOR?

Ganz nach dem Motto «Vorsicht ist besser als Nachsicht», versuchen wir Schäden zu vermeiden in dem wir entsprechend in die Ausbildung unserer Umzugsmitarbeiter, Fahrzeuge, Maschinen und Hilfsmittel investieren. Wir transportieren alles mit grösster Sorgfalt – Sollte uns dennoch mal ein Unglück passieren, haben wir natürlich die notwendigen Versicherungen, die den Schaden decken. Am besten melden Sie einen Schaden direkt am Umzugstag dem Transportleiter oder spätestens innert 3 Tagen schriftlich bei der Umzugsfirma. 

HABEN SIE AUCH EINEN ZÜGELLIFT / MÖBELLIFT?

Zu unserer modernen Infrastruktur gehört selbstverständlich auch ein Möbellift – auch Zügellift oder Fassadenlift genannt. Bei hohen Stockwerken, engem Treppenhaus, steilen Treppen oder sonstigen Hindernissen ist der Möbellift die komfortable und effiziente Lösung. 

ZÜGELN SIE AUCH SCHWERGÜTER WIE KLAVIER, FLÜGEL ODER TRESOR?

Dank professioneller Kurse, der richtigen Technik und den passenden Hilfsmitteln transportieren wir auch Schwergüter wie z.B. Klaviere, Flügel oder Tresore sicher von A nach B.