Klavier, Statue, Pony:
Was dürfen Sie einlagern, was nicht?
Ziehen Sie in eine andere Stadt, reisen Sie einige Monate durch die Welt oder wollen Sie nicht alles in Ihrer Wohnung lagern? Dann empfehlen wir Ihnen, Ihr Hab und Gut einzustellen. Was in eine Lagerbox passt und was nicht, erfahren Sie hier.
Entschliessen Sie sich, Möbel und Ihre Wertsachen einzustellen, geht es nicht nur darum, die Waren zu lagern, sondern auch um deren Werterhalt. Wichtig für eine Lagerung ist: stetige Verfügbarkeit Ihrer Lagerbox, Sicherheit, Sichtschutz, Sauberkeit und dass es trocken ist. Ein Tipp von uns: Ihr Lagerraum sollte jederzeit kündbar sein und Sie sollten die Auswahl zwischen verschiedenen Grössen haben.
Und was dürfen Sie nun einlagern?
Die Lagerbox dient zur Lagerung von persönlichen und kommerziellen Gegenständen: Möbel, Hausrat, Sport- und Freizeitmaterial, Akten, Geschäftsinventar, Werbeartikel, Erb- und Wertgegenstände.
Nichts in Ihrer Lagerbox verloren haben Haustiere, Pflanzen, Nahrungsmittel und auslaufende Flüssigkeiten, entzündliche Stoffe, Gase unter Druck und gesetzeswidrige Güter und Giftmaterial (gem. AGB).
Ihr Pony findet also eine bessere Unterkunft, dafür sind Ihr Klavier und Ihre Statue bestens platziert in einem Lagerraum.
Worauf Sie bei der Wahl einer Lagerkabine achten sollten, erzählen wir Ihnen hier.
Nicht vergessen: Haben Sie Ihre Lagerbox gefunden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Waren sicher, sauber und effizient transportieren.
Haben Sie weitere Fragen? Unsere Profis helfen Ihnen gerne.
Rufen Sie uns einfach an unter 044 405 44 55.